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Neueste Information medikamentöse Therapie der Osteoporose
Nach Informationen der Bundes-KV sind verschreibungspflichtige Kombinationspräparate mit Calcium und Vitamin D nur noch verordnungsfähig bei einer manifesten Osteoporose, dies bedeutet, dass neben allen anderen diagnostischen Kriterien, wie z.B. die Knochendichtemessung mindestens eine osteoporotische Fraktur aufgetreten sein muss. Eine auffällige Knochendichtemessung allein ist demnach nicht ausreichend. Arzneimittel Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind, werden von den Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr erstattet. In der Apotheke ist also immer der volle Preis zu bezahlen, egal, was das Medikament kostet. Ausnahmen: Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen. Einlagenversorgung Seit dem 01.01.2005 ist zusätzlich zu dem Eigenanteil (von 5-8€) eine wirtschaftliche Aufzahlung von 20€ (bei Volljährigen) und 10€ (bei Minderjährigen) zu entrichten. Diese Aufzahlung betrifft alle (auch bei vorliegender Eigenanteils-Befreiung, Berufsgenossenschaftlichen Behandlungen). Ihr Praxisteam |
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SCHÄFERKAMPSALLEE 18 ∙ 20357 HAMBURG ∙ TEL: 040/ 44 06 06 ∙ FAX: 040/ 45 47 04 www.praxis-kirsch-nowc.de |
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